Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Portugal
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Portugal
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Portugal gelten die gemeinsamen EU-Vorschriften für nicht kommerzielle Heimtierbewegungen. Das Tier darf nicht verkauft oder an einen neuen Eigentümer übergeben werden.
Erforderliche Voraussetzungen
Für die Einreise benötigt das Tier:
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einen gültigen EU-Heimtierausweis;
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einen Mikrochip;
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eine gültige Tollwutimpfung.
Die Mikrochipnummer muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung ausgelesen worden sein. Eine gut lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Bei der ersten Tollwutimpfung muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt sein. Die Impfung wird frühestens 21 Tage nach der Verabreichung gültig.
Ein erstmals geimpfter Hund, eine Katze oder ein Frettchen darf deshalb regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Portugal reisen. Bei einer rechtzeitig durchgeführten Auffrischungsimpfung entsteht keine neue Wartezeit.
Portugal erlaubt keine Einreise von jungen Hunden, Katzen oder Frettchen, die noch keinen vollständig gültigen Tollwutschutz besitzen.
Weitere Regeln
Für eine direkte Reise aus Deutschland sind kein Tollwut-Antikörpertest, keine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm und keine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Der EU-Heimtierausweis ist für die normale private Reise ausreichend.
Bei einer privaten Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden. Das Tier muss mit seinem Eigentümer oder einer von ihm bevollmächtigten Person reisen. Bei einer Begleitperson sollte eine schriftliche Vollmacht mitgeführt werden.
Für Vögel, Reptilien, Nagetiere und andere Tierarten gelten gesonderte nationale Vorschriften. Zusätzlich müssen die Transportbedingungen der Fluggesellschaft, Bahn oder eines anderen Beförderungsunternehmens beachtet werden.
