Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Estland
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Estland
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Estland gelten die EU-Vorschriften für nicht kommerzielle Heimtierbewegungen. Das Tier darf nicht verkauft oder an einen neuen Eigentümer übergeben werden.
Erforderliche Voraussetzungen
Das Tier benötigt:
-
einen gültigen EU-Heimtierausweis;
-
einen Mikrochip;
-
eine gültige Tollwutimpfung.
Die Mikrochipnummer muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung ausgelesen worden sein. Eine gut lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Bei der ersten Tollwutimpfung muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt sein. Nach der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein.
Ein erstmals geimpftes Tier kann daher regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Estland reisen. Bei einer rechtzeitig durchgeführten Auffrischungsimpfung gilt keine neue Wartezeit. Ist die vorherige Impfung abgelaufen, beginnt erneut eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen.
Junge Tiere
Estland erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise junger Hunde, Katzen und Frettchen ohne vollständig gültigen Tollwutschutz.
Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, einen EU-Heimtierausweis besitzen und entweder:
-
von einer unterschriebenen Erklärung begleitet werden, dass es seit seiner Geburt keinen Kontakt zu tollwutverdächtigen oder tollwutgefährdeten Tieren hatte; oder
-
gemeinsam mit seiner Mutter reisen, deren Heimtierausweis eine bereits vor der Geburt gültige Tollwutimpfung bestätigt.
Weitere Regeln
Für eine direkte private Reise aus Deutschland sind kein Tollwut-Antikörpertest, keine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm und keine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Es dürfen höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen in einem Beförderungsmittel mitgeführt werden. Das Tier muss mit seinem Eigentümer oder einer schriftlich bevollmächtigten Person reisen. Bei getrennter Beförderung darf die Reise des Tieres höchstens fünf Tage vor oder nach der Reise des Eigentümers stattfinden.
Für Vögel, Reptilien, Nagetiere und andere Tierarten gelten gesonderte Vorschriften.
