Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Slowenien
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Slowenien
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Slowenien gelten die gemeinsamen EU-Vorschriften für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren. Das Tier darf nicht verkauft oder an einen neuen Eigentümer übergeben werden.
Erforderliche Voraussetzungen
Das Tier benötigt:
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einen gültigen EU-Heimtierausweis;
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einen Mikrochip;
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eine gültige Tollwutimpfung.
Die Mikrochipnummer muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Das Tier muss vor der Tollwutimpfung gekennzeichnet worden sein. Eine gut lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Bei der ersten Tollwutimpfung muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt sein. Nach der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein.
Ein erstmals geimpftes Tier kann daher regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Slowenien reisen. Bei einer rechtzeitig durchgeführten Auffrischungsimpfung entfällt die erneute Wartezeit.
Junge Tiere
Slowenien erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise junger Hunde, Katzen und Frettchen, die noch keinen vollständigen Tollwutschutz besitzen.
Dafür muss das Tier entweder:
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von einer unterschriebenen Erklärung begleitet werden, dass es seit seiner Geburt keinen Kontakt zu tollwutgefährdeten Wildtieren hatte; oder
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zusammen mit seiner Mutter reisen, deren Heimtierausweis eine bereits vor der Geburt gültige Tollwutimpfung bestätigt.
Weitere Regeln
Für eine direkte private Reise aus Deutschland sind kein Tollwut-Antikörpertest, keine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm und keine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Bei einer privaten Reise dürfen höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen in einem Fahrzeug mitgeführt werden. Das Tier muss mit seinem Eigentümer oder einer schriftlich bevollmächtigten Person reisen. Bei getrennter Beförderung muss die Reise des Tieres innerhalb von fünf Tagen vor oder nach der Reise des Eigentümers erfolgen.
Für Vögel, Kaninchen, Nagetiere, Reptilien und geschützte Tierarten gelten eigene nationale beziehungsweise CITES-Vorschriften.
