Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland in die Slowakei
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland in die Slowakei
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland in die Slowakei gelten die gemeinsamen EU-Vorschriften für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren. Das Tier darf nicht verkauft oder an einen neuen Eigentümer übergeben werden.
Erforderliche Voraussetzungen
Das Tier benötigt:
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einen gültigen EU-Heimtierausweis;
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einen Mikrochip;
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eine gültige Tollwutimpfung.
Die Mikrochipnummer muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung ausgelesen worden sein.
Eine gut lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Bei der ersten Tollwutimpfung muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt sein. Nach der Impfung müssen mindestens 21 Tage vergehen.
Ein erstmals geimpftes Tier kann daher regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen in die Slowakei reisen. Eine rechtzeitig durchgeführte Auffrischungsimpfung verursacht keine neue Wartezeit. Ist die vorherige Impfung abgelaufen, beginnt erneut eine Wartefrist von 21 Tagen.
Junge Tiere
Die Slowakei erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Einreise junger Hunde, Katzen und Frettchen, die noch keinen vollständig wirksamen Tollwutschutz besitzen.
Das Tier muss entweder:
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von einer unterschriebenen Erklärung begleitet werden, dass es seit seiner Geburt keinen Kontakt zu tollwutgefährdeten Wildtieren hatte; oder
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zusammen mit seiner Mutter reisen, aus deren Heimtierausweis hervorgeht, dass sie bereits vor der Geburt gültig gegen Tollwut geimpft war.
Weitere Regeln
Für eine direkte Reise aus Deutschland sind kein Tollwut-Antikörpertest, keine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm und keine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Bei einer privaten Reise dürfen höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden. Mehr als fünf Tiere sind nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig, beispielsweise für Ausstellungen, Wettbewerbe oder Sportveranstaltungen.
Das Tier muss mit seinem Eigentümer oder einer schriftlich bevollmächtigten Person reisen. Bei getrennter Beförderung muss die Reise des Tieres innerhalb von fünf Tagen vor oder nach der Reise des Eigentümers stattfinden.
Für Vögel, Reptilien, Nagetiere und geschützte Tierarten gelten andere nationale beziehungsweise CITES-Vorschriften.
