Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Niederlande
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland in die Niederlande
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland in die Niederlande gelten die gemeinsamen EU-Vorschriften für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren. Das Tier darf nicht verkauft oder an einen neuen Eigentümer übergeben werden.
Erforderliche Dokumente und Voraussetzungen
Das Tier benötigt:
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einen gültigen EU-Heimtierausweis;
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einen Mikrochip;
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eine gültige Tollwutimpfung.
Die Mikrochipnummer muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung ausgelesen worden sein. Eine lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Bei der ersten Tollwutimpfung muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt sein. Nach der Impfung müssen mindestens 21 Tage vergehen.
Ein erstmals geimpfter Hund, eine Katze oder ein Frettchen darf deshalb frühestens im Alter von 15 Wochen in die Niederlande einreisen. Eine rechtzeitig durchgeführte Auffrischungsimpfung verursacht keine neue Wartezeit. Ist die vorherige Impfung abgelaufen, beginnt erneut eine Wartefrist von 21 Tagen.
Junge Tiere
Die Niederlande erlauben keine Einreise von jungen Hunden, Katzen oder Frettchen ohne vollständig gültigen Tollwutschutz. Tiere unter 15 Wochen dürfen daher grundsätzlich nicht eingeführt werden.
Weitere Regeln
Für eine direkte private Reise aus Deutschland sind kein Tollwut-Antikörpertest, keine Bandwurmbehandlung und keine zusätzliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Es dürfen höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen privat mitgeführt werden. Reist das Tier mit einer bevollmächtigten Person, muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen; die Reise des Eigentümers muss innerhalb von fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres stattfinden.
Bei einem dauerhaften Umzug mit einem Hund muss dieser nach der Einreise nach den niederländischen Vorschriften registriert werden. Für eine gewöhnliche Urlaubsreise ist keine niederländische Registrierung erforderlich.
