Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Monaco
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Monaco
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Monaco gelten weitgehend die europäischen Vorschriften für nicht kommerzielle Heimtierreisen. Das Tier darf nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden.
EU-Heimtierausweis
Das Tier muss von einem gültigen EU-Heimtierausweis begleitet werden. Darin müssen die Mikrochipnummer und die gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird für Reisen nach Monaco anerkannt. Eine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung ist bei einer normalen privaten Reise aus Deutschland grundsätzlich nicht erforderlich.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Chipnummer muss mit dem Eintrag im Heimtierausweis übereinstimmen.
Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen worden sein. Eine gut lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Tollwutimpfung gilt:
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Das Tier muss mindestens zwölf Wochen alt sein.
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Die Kennzeichnung muss vor der Impfung erfolgt sein.
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Nach der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein.
Ein erstmals geimpftes Tier kann daher regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Monaco reisen. Wird eine Auffrischungsimpfung rechtzeitig vorgenommen, entsteht keine neue Wartezeit. Ist die vorherige Impfung abgelaufen, beginnt erneut eine Wartefrist von 21 Tagen.
Junge Tiere
Da die Anreise nach Monaco über Frankreich erfolgt, sollten Hunde, Katzen und Frettchen unter 15 Wochen nicht mitgeführt werden. Frankreich erlaubt keine Einreise von Tieren, die noch keinen vollständig gültigen Tollwutschutz besitzen.
Verbotene Hunde
Die Einfuhr und das Mitbringen von Hunden der ersten Gefahrenkategorie nach Monaco sind verboten. Dazu können bestimmte nicht im Zuchtbuch eingetragene Hunde vom Typ Pitbull, Boerboel oder Tosa gehören.
Bei entsprechenden Hunden sollte vor der Reise geklärt werden, ob sie unter die monegassischen Vorschriften für gefährliche Hunde fallen. Für Hunde der zweiten Kategorie gelten zusätzliche Haltungs- und Meldepflichten.
Weitere Anforderungen
Für die direkte Reise von Deutschland über EU-Staaten nach Monaco sind kein Tollwut-Antikörpertest und keine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm erforderlich.
Bei einer privaten Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden. Reist das Tier mit einer bevollmächtigten Person, sollte eine schriftliche Vollmacht mitgeführt werden. Die Reise des Eigentümers muss innerhalb von fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres stattfinden.
Checkliste vor der Abfahrt
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gültiger EU-Heimtierausweis im Original;
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lesbarer Mikrochip;
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übereinstimmende Chipnummer im Heimtierausweis;
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gültige Tollwutimpfung;
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mindestens 21 Tage seit der Erstimpfung;
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Tier ist regulär mindestens 15 Wochen alt;
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höchstens fünf Tiere bei einer privaten Reise;
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Hund gehört keiner verbotenen Kategorie an;
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schriftliche Vollmacht bei einer Begleitperson.
Bei einer Reise mit Bahn oder Flugzeug müssen zusätzlich die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens beachtet werden.
