Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Luxemburg
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Luxemburg
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Luxemburg gelten die gemeinsamen EU-Vorschriften für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren. Das Tier darf nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden.
EU-Heimtierausweis
Das Tier benötigt einen gültigen EU-Heimtierausweis. Darin müssen die Mikrochipnummer, die Angaben zum Tier und die gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in Luxemburg anerkannt. Für eine gewöhnliche private Reise mit höchstens fünf Tieren ist keine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Chipnummer muss mit dem Eintrag im Heimtierausweis übereinstimmen.
Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen worden sein. Eine gut lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Tollwutimpfung gilt:
-
Das Tier muss mindestens zwölf Wochen alt sein.
-
Die Kennzeichnung muss vor der Impfung erfolgt sein.
-
Nach der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein.
Ein erstmals geimpftes Tier kann daher regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Luxemburg reisen. Wird eine Auffrischungsimpfung rechtzeitig vorgenommen, entsteht keine neue Wartezeit. Ist die vorherige Impfung abgelaufen, beginnt erneut eine Wartefrist von 21 Tagen.
Einreise mit jungen Tieren
Luxemburg erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise junger Hunde, Katzen und Frettchen ohne vollständigen Tollwutschutz.
Das betrifft Tiere unter zwölf Wochen ohne Impfung sowie Tiere zwischen zwölf und 16 Wochen, bei denen die 21-tägige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist.
Das Tier muss entweder von einer Erklärung begleitet werden, dass es seit seiner Geburt keinen Kontakt zu tollwutgefährdeten Wildtieren hatte, oder zusammen mit seiner geimpften Mutter reisen.
Weitere Anforderungen
Für eine direkte Reise von Deutschland nach Luxemburg sind kein Tollwut-Antikörpertest und keine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm vorgeschrieben.
Bei einer privaten Reise dürfen höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden. Reist das Tier mit einer bevollmächtigten Person, muss eine schriftliche Erklärung mitgeführt werden. Der Eigentümer muss innerhalb von fünf Tagen vor oder nach dem Tier reisen.
Checkliste vor der Abfahrt
-
gültiger EU-Heimtierausweis im Original;
-
lesbarer Mikrochip;
-
übereinstimmende Chipnummer im Heimtierausweis;
-
gültige Tollwutimpfung;
-
mindestens 21 Tage seit der Erstimpfung;
-
bei jungen Tieren die erforderliche Erklärung;
-
höchstens fünf Tiere bei einer privaten Reise;
-
schriftliche Vollmacht bei einer Begleitperson.
Bei einer Reise mit Bahn oder Flugzeug gelten zusätzlich die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
