Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Liechtenstein
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Liechtenstein
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Liechtenstein gelten im Wesentlichen die schweizerischen Einreisebestimmungen für Heimtiere. Das Tier darf nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden.
EU-Heimtierausweis
Das Tier muss von einem gültigen EU-Heimtierausweis begleitet werden. Ein in Deutschland ausgestellter Heimtierausweis wird anerkannt.
Im Heimtierausweis müssen die Mikrochipnummer und die gültige Tollwutimpfung korrekt eingetragen sein. Eine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung ist bei einer gewöhnlichen privaten Reise aus Deutschland normalerweise nicht erforderlich.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Chipnummer muss mit dem Eintrag im Heimtierausweis übereinstimmen.
Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt worden sein. Eine gut lesbare Tätowierung kann anerkannt werden, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Für die erste Tollwutimpfung gilt:
-
Das Tier muss mindestens zwölf Wochen alt sein.
-
Die Impfung darf erst nach der Kennzeichnung erfolgen.
-
Nach der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein.
Ein erstmals geimpftes Tier kann deshalb regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Liechtenstein reisen. Eine rechtzeitig vorgenommene Auffrischungsimpfung ist ohne neue Wartezeit gültig.
Weitere Anforderungen
Für die direkte Reise von Deutschland nach Liechtenstein sind kein Tollwut-Antikörpertest und keine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm vorgeschrieben.
Bei einer privaten Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden. Reist das Tier mit einer bevollmächtigten Person, sollte eine schriftliche Vollmacht mitgeführt werden.
Checkliste vor der Abfahrt
-
gültiger EU-Heimtierausweis im Original;
-
lesbarer Mikrochip;
-
übereinstimmende Chipnummer im Heimtierausweis;
-
gültige Tollwutimpfung;
-
mindestens 21 Tage seit der Erstimpfung;
-
höchstens fünf Tiere bei einer privaten Reise;
-
schriftliche Vollmacht bei einer Begleitperson.
Bei einer Reise mit Bahn oder Flugzeug müssen zusätzlich die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens beachtet werden.
