Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Litauen
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Litauen
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Litauen gelten die gemeinsamen EU-Vorschriften für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren. Das Tier darf nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden.
EU-Heimtierausweis
Das Tier benötigt einen gültigen EU-Heimtierausweis. Darin müssen die Mikrochipnummer, die Angaben zum Tier und die gültige Tollwutimpfung korrekt eingetragen sein.
Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in Litauen anerkannt. Für eine normale private Reise innerhalb der EU ist keine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Chipnummer muss mit dem Eintrag im Heimtierausweis übereinstimmen. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen und dokumentiert worden sein.
Eine gut lesbare Tätowierung kann anerkannt werden, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Tollwutimpfung gilt:
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Das Tier muss mindestens zwölf Wochen alt sein.
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Die Kennzeichnung muss vor der Impfung erfolgt sein.
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Nach der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein.
Ein erstmals geimpftes Tier kann daher regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Litauen reisen.
Wird eine Auffrischungsimpfung rechtzeitig durchgeführt, entfällt eine neue Wartezeit. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, beginnt erneut eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen.
Einreise mit jungen Tieren
Litauen erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise junger Hunde, Katzen und Frettchen, die noch keinen vollständigen Tollwutschutz haben.
Das betrifft:
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Tiere unter zwölf Wochen ohne Tollwutimpfung;
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Tiere zwischen zwölf und 16 Wochen, bei denen die Wartefrist nach der Erstimpfung noch nicht abgelaufen ist.
Dafür ist eine unterschriebene Erklärung erforderlich, dass das Tier seit seiner Geburt keinen Kontakt zu tollwutgefährdeten Wildtieren hatte. Alternativ kann das Jungtier zusammen mit seiner Mutter reisen, wenn nachgewiesen wird, dass die Mutter bereits vor der Geburt gültig gegen Tollwut geimpft war.
Für eine unkomplizierte Reise empfiehlt es sich, die vollständige Tollwutimpfung und die Wartefrist von 21 Tagen abzuwarten.
Weitere Anforderungen
Für eine direkte Reise von Deutschland nach Litauen sind kein Tollwut-Antikörpertest und keine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm vorgeschrieben.
Bei einer privaten Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden. Reist das Tier mit einer bevollmächtigten Person, muss die Reise des Eigentümers innerhalb von fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres stattfinden.
Checkliste vor der Abfahrt
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gültiger EU-Heimtierausweis im Original;
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lesbarer Mikrochip;
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übereinstimmende Chipnummer im Heimtierausweis;
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gültige Tollwutimpfung;
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mindestens 21 Tage seit der Erstimpfung;
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bei einem Jungtier die erforderliche Erklärung;
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höchstens fünf Tiere bei einer privaten Reise;
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schriftliche Vollmacht bei einer Begleitperson.
Bei einer Reise mit Fähre, Bahn oder Flugzeug müssen zusätzlich die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens beachtet werden.
