Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Dänemark
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Dänemark
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Dänemark gelten die EU-Vorschriften für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren.
Das Tier darf nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden.
EU-Heimtierausweis
Das Tier benötigt einen gültigen EU-Heimtierausweis. Darin müssen die Mikrochipnummer und die gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in Dänemark anerkannt. Eine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung ist bei einer normalen privaten Reise innerhalb der EU nicht erforderlich.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Chipnummer muss mit dem Eintrag im EU-Heimtierausweis übereinstimmen. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen worden sein.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Tollwutimpfung gelten folgende Voraussetzungen:
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Das Tier ist mindestens zwölf Wochen alt.
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Der Mikrochip wurde vor der Impfung eingesetzt.
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Seit der Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
Ein erstmals geimpftes Tier kann daher regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Dänemark reisen.
Eine rechtzeitig vorgenommene Auffrischungsimpfung ist ohne neue Wartefrist gültig. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, beginnt nach der neuen Impfung erneut eine Wartezeit von 21 Tagen.
Keine Ausnahme für junge Tiere
Dänemark erlaubt die Einreise junger Hunde, Katzen und Frettchen ohne vollständig wirksamen Tollwutschutz nicht.
Tiere unter zwölf Wochen ohne Tollwutimpfung sowie Tiere zwischen zwölf und 16 Wochen, bei denen die Wartezeit von 21 Tagen noch nicht abgelaufen ist, dürfen nicht einreisen.
Verbotene Hunderassen
In Dänemark dürfen 13 gesetzlich verbotene Hunderassen und deren Kreuzungen nicht gehalten, gezüchtet oder in das Land gebracht werden. Das Verbot gilt auch für Urlauber.
Bei Zweifeln an der Rasse kann die dänische Polizei einen Abstammungsnachweis verlangen. Vor der Reise sollte deshalb geprüft werden, ob der Hund oder seine Vorfahren zu einer verbotenen Rasse gehören.
Weitere Anforderungen
Ein Tollwut-Antikörpertest und eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm sind bei einer direkten Reise von Deutschland nach Dänemark nicht erforderlich.
Bei einer privaten Reise dürfen höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen in einem Fahrzeug mitgeführt werden. Für mehr Tiere gelten besondere Voraussetzungen, beispielsweise bei Ausstellungen oder Sportveranstaltungen.
Reist das Tier mit einer anderen Person, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Die Reise des Eigentümers muss innerhalb von fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres stattfinden.
Checkliste vor der Abfahrt
Vor der Reise sollten folgende Punkte geprüft werden:
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gültiger EU-Heimtierausweis im Original;
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lesbarer Mikrochip;
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übereinstimmende Chipnummer im Heimtierausweis;
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gültige Tollwutimpfung;
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mindestens 21 Tage seit der Erstimpfung;
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höchstens fünf Tiere pro Fahrzeug;
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schriftliche Vollmacht bei einer Begleitperson;
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Hund gehört keiner in Dänemark verbotenen Rasse oder Kreuzung an.
Bei einer Reise mit Fähre, Bahn oder Flugzeug müssen zusätzlich die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens beachtet werden.
