Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Griechenland
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Griechenland
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Griechenland gelten die gemeinsamen EU-Vorschriften für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren.
Das Tier darf nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden.
EU-Heimtierausweis
Das Tier benötigt einen gültigen EU-Heimtierausweis. Darin müssen die Mikrochipnummer und die gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in Griechenland anerkannt. Eine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung ist bei einer gewöhnlichen privaten Reise innerhalb der EU nicht erforderlich.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen eindeutig mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Chipnummer muss mit dem Eintrag im Heimtierausweis übereinstimmen. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen und dokumentiert worden sein.
Eine lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Tollwutimpfung gelten folgende Voraussetzungen:
-
Das Tier ist mindestens zwölf Wochen alt.
-
Der Mikrochip wurde vor der Impfung eingesetzt.
-
Seit der Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
Damit kann ein erstmals geimpftes Tier regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Griechenland reisen.
Eine rechtzeitig durchgeführte Auffrischungsimpfung ist ohne neue Wartezeit gültig. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, beginnt nach der neuen Impfung erneut eine Wartefrist von 21 Tagen.
Keine Ausnahme für junge Tiere
Griechenland erlaubt die Einreise von jungen Hunden, Katzen und Frettchen ohne vollständig gültigen Tollwutschutz nicht.
Tiere unter zwölf Wochen ohne Impfung sowie Tiere zwischen zwölf und 16 Wochen, bei denen die 21-tägige Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, dürfen nicht einreisen.
Weitere Anforderungen
Ein Tollwut-Antikörpertest und eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm sind bei einer direkten Reise von Deutschland nach Griechenland nicht erforderlich.
Bei einer privaten Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden. Für eine größere Anzahl gelten besondere Vorschriften.
Reist das Tier mit einer anderen Person, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Die Reise des Eigentümers muss innerhalb von fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres stattfinden.
Checkliste für die Einreise
Vor der Abfahrt sollten folgende Punkte geprüft werden:
-
gültiger EU-Heimtierausweis im Original;
-
lesbarer Mikrochip;
-
übereinstimmende Chipnummer im Heimtierausweis;
-
gültige Tollwutimpfung;
-
mindestens 21 Tage Wartezeit nach der Erstimpfung;
-
höchstens fünf Tiere bei einer privaten Reise;
-
schriftliche Vollmacht, falls eine andere Person das Tier begleitet.
Bei einer Reise mit Flugzeug oder Fähre müssen zusätzlich die Transportbedingungen des jeweiligen Unternehmens beachtet werden.
