Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Ungarn
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Ungarn
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Ungarn gelten die gemeinsamen EU-Vorschriften für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren. Das Tier darf nicht verkauft oder an einen neuen Eigentümer übergeben werden.
EU-Heimtierausweis
Das Tier muss von einem gültigen EU-Heimtierausweis begleitet werden. Darin müssen die Angaben zum Tier, die Mikrochipnummer und die gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in Ungarn anerkannt. Eine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung ist bei einer normalen privaten Reise innerhalb der EU nicht erforderlich.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen durch einen Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein.
Die Nummer des Mikrochips muss mit dem Eintrag im Heimtierausweis übereinstimmen. Der Chip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen und dokumentiert worden sein.
Eine gut lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Tollwutimpfung gelten folgende Voraussetzungen:
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Das Tier ist mindestens zwölf Wochen alt.
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Der Mikrochip wurde vor der Impfung eingesetzt.
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Nach Abschluss der Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
Ein erstmals geimpfter Welpe kann deshalb regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Ungarn reisen.
Eine rechtzeitig vorgenommene Auffrischungsimpfung ist ohne neue Wartezeit gültig. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, gilt die neue Impfung wieder als Erstimpfung. Dann beginnt erneut eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen.
Einreise mit jungen Tieren
Ungarn erlaubt keine Einreise von jungen Hunden, Katzen oder Frettchen ohne vollständig gültigen Tollwutschutz.
Nicht einreisen dürfen daher:
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Tiere unter zwölf Wochen ohne Tollwutimpfung;
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Tiere zwischen zwölf und 16 Wochen, wenn nach der ersten Impfung noch keine 21 Tage vergangen sind.
Eine Erklärung des Züchters oder Eigentümers ersetzt die gültige Tollwutimpfung nicht.
Tollwut-Antikörpertest
Für eine direkte Reise von Deutschland nach Ungarn ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.
Deutschland und Ungarn gehören zur Europäischen Union. Für eine gewöhnliche private Reise reichen EU-Heimtierausweis, Mikrochip und gültige Tollwutimpfung aus.
Behandlung gegen Bandwürmer
Eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis ist für die Einreise nach Ungarn nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Tiere
Bei einer privaten Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden.
Eine Ausnahme kann für die Teilnahme an einer Ausstellung, einem Wettbewerb oder einer Sportveranstaltung gelten. Die Tiere müssen älter als sechs Monate sein, und die Teilnahme muss nachgewiesen werden.
Reise mit einer bevollmächtigten Person
Das Tier sollte zusammen mit seinem Eigentümer reisen.
Eine andere Person darf den Transport übernehmen, wenn sie schriftlich bevollmächtigt wurde. Die Reise des Tieres muss innerhalb von höchstens fünf Tagen vor oder nach der Reise des Eigentümers stattfinden.
Transport im Auto, Zug oder Flugzeug
Das Tier muss während der Reise sicher untergebracht sein. Hunde sollten mit einem geeigneten Sicherheitsgeschirr, in einer befestigten Transportbox oder hinter einem stabilen Trenngitter transportiert werden. Katzen und Frettchen gehören in eine geschlossene Transportbox.
Bahnunternehmen und Fluggesellschaften können zusätzliche Bedingungen zur Anmeldung, Transportbox sowie Leinen- oder Maulkorbpflicht festlegen.
Checkliste vor der Abfahrt
Vor der Reise von Deutschland nach Ungarn sollten folgende Punkte geprüft werden:
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Der EU-Heimtierausweis liegt im Original vor.
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Die Mikrochipnummer stimmt mit dem Eintrag im Ausweis überein.
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Die Tollwutimpfung ist am Reisetag gültig.
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Nach einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
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Das Tier ist bei der ersten regulären Reise mindestens etwa 15 Wochen alt.
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Es reisen höchstens fünf Tiere mit.
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Bei einer Begleitperson liegt eine schriftliche Vollmacht vor.
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Die Transportbedingungen des Verkehrsunternehmens wurden geprüft.
Der häufigste Fehler ist eine abgelaufene Tollwutimpfung. Wird sie erst kurz vor der Reise erneuert, beginnt normalerweise erneut die Wartefrist von 21 Tagen.
