Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Bulgarien
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Bulgarien
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Bulgarien gelten die gemeinsamen Vorschriften der Europäischen Union für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren.
Das Tier darf nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden. Es muss mit seinem Eigentümer oder einer schriftlich bevollmächtigten Person reisen.
EU-Heimtierausweis
Für die Einreise nach Bulgarien benötigt das Tier einen gültigen EU-Heimtierausweis.
Im Heimtierausweis müssen folgende Angaben korrekt eingetragen sein:
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Angaben zum Tier und zum Eigentümer;
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Mikrochipnummer;
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Datum der Kennzeichnung;
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gültige Tollwutimpfung.
Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in Bulgarien anerkannt. Ein gewöhnlicher Impfpass ersetzt den EU-Heimtierausweis nicht.
Für eine normale private Reise innerhalb der EU ist keine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen eindeutig mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Mikrochipnummer muss mit dem Eintrag im EU-Heimtierausweis übereinstimmen. Das Tier muss vor der Tollwutimpfung gekennzeichnet worden sein oder der Chip muss spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen und dokumentiert werden.
Eine gut lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Tollwutimpfung gelten folgende Voraussetzungen:
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Das Tier ist mindestens zwölf Wochen alt.
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Der Mikrochip wurde vor der Impfung eingesetzt.
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Seit der Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
Ein erstmals geimpfter Welpe kann deshalb regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Bulgarien reisen.
Eine rechtzeitig vorgenommene Auffrischungsimpfung ist ohne neue Wartefrist gültig. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, wird die neue Impfung wieder als Erstimpfung behandelt. Dann beginnt erneut eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen.
Einreise mit jungen Tieren
Bulgarien erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise junger Hunde, Katzen und Frettchen, die noch nicht vollständig gegen Tollwut geschützt sind.
Das betrifft Tiere:
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unter zwölf Wochen ohne Tollwutimpfung;
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zwischen zwölf und 16 Wochen, bei denen die 21-tägige Wartefrist noch nicht abgelaufen ist.
Dafür ist eine unterschriebene Erklärung erforderlich, dass das Tier seit seiner Geburt keinen Kontakt zu tollwutgefährdeten Wildtieren hatte. Alternativ kann das Jungtier zusammen mit seiner geimpften Mutter reisen, wenn aus deren Heimtierausweis hervorgeht, dass sie vor der Geburt wirksam gegen Tollwut geimpft war.
Für eine unkomplizierte Reise ist es sicherer, die vollständige Tollwutimpfung und die Wartefrist von 21 Tagen abzuwarten.
Tollwut-Antikörpertest
Bei einer direkten Reise von Deutschland nach Bulgarien ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.
Deutschland und Bulgarien sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für eine gewöhnliche private Reise reichen der Mikrochip, die gültige Tollwutimpfung und der EU-Heimtierausweis aus.
Behandlung gegen Bandwürmer
Eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis ist für die Einreise nach Bulgarien nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Tiere
Bei einer privaten Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden.
Eine Ausnahme gilt unter bestimmten Voraussetzungen für Tiere, die an einer Ausstellung, einem Wettbewerb, einer Sportveranstaltung oder einem entsprechenden Training teilnehmen. Die Tiere müssen älter als sechs Monate sein, und die Teilnahme muss nachgewiesen werden.
Reise mit einer bevollmächtigten Person
Das Tier sollte zusammen mit seinem Eigentümer reisen.
Eine andere Person darf den Transport übernehmen, wenn sie schriftlich bevollmächtigt wurde. Die Reise des Eigentümers muss innerhalb von höchstens fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres stattfinden.
Fahrt über Nicht-EU-Staaten
Bei einer Autofahrt von Deutschland nach Bulgarien kann die Route über Serbien oder einen anderen Staat außerhalb der EU führen.
Für die erneute Einreise in die EU müssen der EU-Heimtierausweis, der Mikrochip und die gültige Tollwutimpfung weiterhin den EU-Vorschriften entsprechen. Je nach Transitland können zusätzliche Einreise- oder Durchreisebestimmungen gelten.
Wer ausschließlich durch EU-Staaten fährt, vermeidet zusätzliche Vorschriften für den Grenzübertritt aus einem Drittstaat.
Transport im Auto, Zug oder Flugzeug
Das Tier muss während der Reise sicher transportiert werden.
Hunde sollten mit einem geeigneten Sicherheitsgeschirr, in einer befestigten Transportbox oder hinter einem stabilen Trenngitter reisen. Katzen und Frettchen gehören in eine geschlossene und gesicherte Transportbox.
Fluggesellschaften, Bahn- und Busunternehmen können eigene Vorgaben festlegen, beispielsweise zu Transportboxen, Gewicht, Anmeldung sowie Leinen- oder Maulkorbpflicht.
Checkliste vor der Abfahrt
Vor der Reise von Deutschland nach Bulgarien sollten folgende Punkte geprüft werden:
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Der EU-Heimtierausweis liegt im Original vor.
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Die Mikrochipnummer stimmt mit dem Eintrag im Ausweis überein.
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Die Tollwutimpfung ist am Reisetag gültig.
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Nach einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
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Bei einem jungen Tier liegt die erforderliche Erklärung vor.
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Es reisen höchstens fünf Tiere mit.
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Bei einer Begleitperson liegt eine schriftliche Vollmacht vor.
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Die Vorschriften aller Transitländer wurden geprüft.
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Die Transportbedingungen des Verkehrsunternehmens sind bekannt.
Besonders bei einer Autofahrt über Serbien oder andere Nicht-EU-Staaten sollten neben den bulgarischen Vorschriften auch die Einreise- und Transitregeln dieser Länder geprüft werden.
