Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Belgien
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Belgien
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Belgien gelten die gemeinsamen EU-Vorschriften für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren.
Das Tier darf nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden. Es muss mit seinem Halter oder einer schriftlich bevollmächtigten Person reisen.
EU-Heimtierausweis
Für die Einreise nach Belgien benötigt das Tier einen gültigen EU-Heimtierausweis.
Darin müssen mindestens folgende Angaben korrekt eingetragen sein:
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Angaben zum Tier und zum Eigentümer;
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Mikrochipnummer;
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Datum der Kennzeichnung;
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gültige Tollwutimpfung.
Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in Belgien anerkannt. Ein gewöhnlicher Impfpass reicht für die grenzüberschreitende Reise nicht aus.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Chipnummer muss mit dem Eintrag im EU-Heimtierausweis übereinstimmen. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen und dokumentiert worden sein.
Eine gut lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Tollwutimpfung gelten folgende Voraussetzungen:
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Das Tier ist mindestens zwölf Wochen alt.
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Der Mikrochip wurde vor der Impfung eingesetzt.
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Nach Abschluss der Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
Ein erstmals geimpfter Welpe kann deshalb regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Belgien reisen.
Eine rechtzeitig vorgenommene Auffrischungsimpfung ist ohne neue Wartezeit gültig. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, beginnt nach der neuen Impfung erneut eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen.
Einreise mit jungen Tieren
Belgien erlaubt die Einreise von jungen Hunden, Katzen und Frettchen ohne vollständig gültigen Tollwutschutz nicht.
Das betrifft:
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Tiere unter zwölf Wochen ohne Tollwutimpfung;
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Tiere zwischen zwölf und 16 Wochen, bei denen die Wartefrist von 21 Tagen noch nicht abgelaufen ist.
Eine Erklärung des Züchters oder Eigentümers ersetzt die gültige Tollwutimpfung nicht.
Tollwut-Antikörpertest
Bei einer direkten Reise von Deutschland nach Belgien ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.
Deutschland und Belgien gehören zur Europäischen Union. Für eine normale private Reise reichen Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis aus.
Behandlung gegen Bandwürmer
Eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis ist für die Einreise nach Belgien nicht vorgeschrieben.
Diese zusätzliche Behandlung gilt innerhalb Europas nur für bestimmte Reiseziele wie Finnland, Irland, Malta, Nordirland und Norwegen.
Anzahl der Tiere
Bei einer privaten Reise dürfen höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden.
Mehr als fünf Tiere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen nach den vereinfachten Heimtierregeln reisen, zum Beispiel zur Teilnahme an einer Ausstellung, einem Wettbewerb oder einer Sportveranstaltung. Die Tiere müssen älter als sechs Monate sein, und die Teilnahme muss schriftlich nachgewiesen werden.
Reise mit einer bevollmächtigten Person
Eine andere Person darf das Tier transportieren, wenn sie schriftlich vom Eigentümer bevollmächtigt wurde.
Der Eigentümer muss innerhalb von höchstens fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres ebenfalls reisen. Die schriftliche Erklärung sollte zusammen mit dem EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
Zusätzliche Gesundheitsbescheinigung
Für eine normale private Reise von Deutschland nach Belgien ist keine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Eine solche Bescheinigung kann erforderlich werden, wenn das Tier verkauft, an einen neuen Eigentümer übergeben oder im Rahmen eines gewerblichen Transports befördert wird.
Transport im Auto, Zug oder Flugzeug
Das Tier muss während der Reise sicher untergebracht sein.
Hunde sollten mit einem geeigneten Sicherheitsgeschirr, in einer befestigten Transportbox oder hinter einem stabilen Trenngitter transportiert werden. Katzen und Frettchen gehören in eine geschlossene und gesicherte Transportbox.
Bahnunternehmen und Fluggesellschaften können zusätzliche Regeln festlegen, darunter:
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bestimmte Maße für Transportboxen;
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Leinen- oder Maulkorbpflicht;
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Gewichtsbeschränkungen;
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vorherige Anmeldung des Tieres.
Checkliste vor der Abfahrt
Vor der Reise von Deutschland nach Belgien sollten folgende Punkte geprüft werden:
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Der EU-Heimtierausweis liegt im Original vor.
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Die Mikrochipnummer stimmt mit dem Eintrag im Ausweis überein.
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Die Tollwutimpfung ist am Reisetag gültig.
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Nach einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
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Das Tier ist bei der ersten regulären Reise mindestens etwa 15 Wochen alt.
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Es reisen höchstens fünf Tiere mit.
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Bei einer Begleitperson liegt eine schriftliche Vollmacht vor.
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Die Transportbedingungen des Verkehrsunternehmens wurden geprüft.
Der häufigste Fehler ist eine abgelaufene Tollwutimpfung. Wird sie erst kurz vor der Abreise erneuert, beginnt normalerweise erneut die Wartefrist von 21 Tagen.
