Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Andorra
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Andorra
Andorra gehört nicht zur Europäischen Union. Für private Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten jedoch weitgehend dieselben grundlegenden Anforderungen wie bei Reisen innerhalb der EU.
Das Tier muss mit seinem Eigentümer oder einer schriftlich bevollmächtigten Person reisen. Die vereinfachten Regeln gelten nicht, wenn das Tier verkauft oder an einen neuen Eigentümer übergeben werden soll.
EU-Heimtierausweis
Für die Reise von Deutschland nach Andorra benötigt das Tier einen gültigen EU-Heimtierausweis.
Im Ausweis müssen folgende Angaben vollständig eingetragen sein:
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Angaben zum Tier und zum Eigentümer;
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Mikrochipnummer;
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Datum der Kennzeichnung;
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gültige Tollwutimpfung.
Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis kann für die Reise nach Andorra und für die anschließende Rückkehr in die Europäische Union verwendet werden.
Ein gewöhnlicher Impfpass ersetzt den EU-Heimtierausweis nicht.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen eindeutig durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Mikrochipnummer muss mit der Nummer im Heimtierausweis übereinstimmen. Der Chip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen und dokumentiert worden sein.
Eine gut lesbare Tätowierung kann anerkannt werden, wenn sie nachweislich vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Tollwutimpfung gelten folgende Voraussetzungen:
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Das Tier muss mindestens zwölf Wochen alt sein.
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Der Mikrochip muss bereits eingesetzt sein.
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Nach der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein.
Ein erstmals geimpfter Welpe kann deshalb regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen reisen.
Eine rechtzeitig durchgeführte Auffrischungsimpfung ist ohne neue Wartefrist gültig. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, beginnt nach der neuen Impfung erneut eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen.
Tollwut-Antikörpertest
Für eine direkte Reise von Deutschland nach Andorra ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.
Auch bei der Rückreise aus Andorra in die Europäische Union wird bei erfüllten Voraussetzungen kein Antikörpertest verlangt. Andorra gehört zu den von der EU gelisteten Gebieten mit vereinfachten Bedingungen für private Heimtierreisen.
Anzahl der Tiere
Bei einer privaten Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden.
Mehr als fünf Tiere können nur unter besonderen Voraussetzungen als Heimtiere reisen, beispielsweise zur Teilnahme an einer Ausstellung, einem Wettbewerb oder einer Sportveranstaltung. Die Tiere müssen in diesem Fall mindestens sechs Monate alt sein, und die Teilnahme muss nachgewiesen werden.
Reise mit einer bevollmächtigten Person
Das Tier sollte zusammen mit seinem Eigentümer reisen.
Eine andere Person darf den Transport übernehmen, wenn sie schriftlich bevollmächtigt wurde. Der Eigentümer muss innerhalb von höchstens fünf Tagen vor oder nach dem Tier reisen.
Fahrt über Frankreich oder Spanien
Andorra ist nur über Frankreich oder Spanien erreichbar. Während der Durchreise gelten die EU-Vorschriften.
Der EU-Heimtierausweis, der Mikrochip und die gültige Tollwutimpfung müssen daher während der gesamten Fahrt vorhanden sein.
Für eine normale private Reise ist keine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich, wenn das Tier die Voraussetzungen erfüllt und ein gültiger deutscher EU-Heimtierausweis vorliegt.
Rückreise nach Deutschland
Für die Rückreise von Andorra über Frankreich oder Spanien nach Deutschland kann weiterhin der deutsche EU-Heimtierausweis verwendet werden.
Andorra gehört zu den Ausnahmen, bei denen Tiere bei der Einreise in die EU nicht zwingend über einen besonderen Reisenden-Einreiseort geführt werden müssen. Ein Tollwut-Antikörpertest ist ebenfalls nicht erforderlich.
Die Tollwutimpfung muss jedoch während der gesamten Reise gültig bleiben.
Längerer Aufenthalt in Andorra
Bei einem dauerhaften Umzug oder einem längeren Aufenthalt können zusätzliche Pflichten gelten.
In Andorra gehaltene Haustiere werden im nationalen Heimtierregister registriert. Bei Hunden können außerdem eine DNA-Probe sowie besondere Vorschriften für gefährliche oder potenziell gefährliche Hunde gelten.
Für einen gewöhnlichen Urlaub ist eine Registrierung im andorranischen Heimtierregister normalerweise nicht erforderlich.
Checkliste vor der Abfahrt
Vor der Reise von Deutschland nach Andorra sollten folgende Punkte geprüft werden:
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Der EU-Heimtierausweis liegt im Original vor.
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Die Mikrochipnummer stimmt mit dem Eintrag im Ausweis überein.
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Die Tollwutimpfung ist am Reisetag gültig.
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Nach einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
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Das Tier ist bei der ersten regulären Reise mindestens etwa 15 Wochen alt.
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Es reisen höchstens fünf Tiere mit.
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Bei einer Begleitperson liegt eine schriftliche Vollmacht vor.
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Die Tollwutimpfung bleibt auch während der Rückreise gültig.
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Die Beförderungsbedingungen von Bahn oder Fluggesellschaft wurden geprüft.
Am häufigsten entstehen Probleme durch eine abgelaufene Tollwutimpfung oder eine Mikrochipnummer, die nicht mit dem Eintrag im Heimtierausweis übereinstimmt.
