Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Österreich

15-июл, 13;18 Ann 0

Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Österreich

Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Österreich gelten die gemeinsamen Vorschriften der Europäischen Union für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren.

Das Tier muss seinen Eigentümer begleiten oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person transportiert werden. Eine Reise zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Halter fällt nicht unter diese vereinfachten Regeln.

EU-Heimtierausweis

Für die Einreise nach Österreich benötigt das Tier einen gültigen EU-Heimtierausweis.

Im Ausweis müssen folgende Angaben korrekt eingetragen sein:

  • Angaben zum Eigentümer und zum Tier;

  • Mikrochipnummer;

  • gültige Tollwutimpfung.

Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in Österreich anerkannt. Eine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung ist bei einer normalen privaten Reise innerhalb der EU nicht erforderlich.

Ein gewöhnlicher Impfpass ersetzt den EU-Heimtierausweis nicht.

Mikrochip

Hunde, Katzen und Frettchen müssen eindeutig durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Die Nummer des Chips muss mit dem Eintrag im EU-Heimtierausweis übereinstimmen. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen und dokumentiert worden sein.

Eine gut lesbare Tätowierung kann weiterhin anerkannt werden, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

Tollwutimpfung

Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.

Bei der ersten Tollwutimpfung gelten folgende Bedingungen:

  • Das Tier muss mindestens zwölf Wochen alt sein.

  • Die Kennzeichnung muss vor der Impfung erfolgt sein.

  • Nach der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein.

Ein erstmals geimpfter Welpe kann deshalb regulär frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Österreich reisen.

Eine rechtzeitig durchgeführte Auffrischungsimpfung ist ohne neue Wartefrist gültig. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, gilt die neue Impfung wieder als Erstimpfung und die Wartezeit von mindestens 21 Tagen beginnt erneut.

Einreise mit jungen Tieren

Österreich erlaubt die Einreise von jungen Hunden, Katzen und Frettchen ohne vollständigen Tollwutschutz nicht.

Das betrifft:

  • Tiere unter zwölf Wochen ohne Tollwutimpfung;

  • Tiere zwischen zwölf und 16 Wochen, deren Erstimpfung noch nicht seit mindestens 21 Tagen gültig ist.

Eine Erklärung des Züchters oder Eigentümers reicht für Österreich nicht aus. Das Tier muss die regulären Voraussetzungen für die Tollwutimpfung erfüllen.

Tollwut-Antikörpertest

Für eine direkte Reise von Deutschland nach Österreich ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.

Deutschland und Österreich sind EU-Mitgliedstaaten. Bei einer normalen privaten Reise reichen Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis aus.

Anzahl der Tiere

Bei einer privaten Reise dürfen höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden.

Mehr als fünf Tiere können nur unter besonderen Voraussetzungen als Heimtiere reisen, beispielsweise zur Teilnahme an einer Ausstellung, einem Wettbewerb oder einer Sportveranstaltung. Die Tiere müssen älter als sechs Monate sein und die Teilnahme muss nachgewiesen werden.

Reise mit einer bevollmächtigten Person

Eine andere Person darf das Tier transportieren, wenn sie schriftlich vom Eigentümer bevollmächtigt wurde.

Der Eigentümer muss innerhalb von höchstens fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres ebenfalls reisen. Wird diese Frist überschritten, kann der Transport nicht mehr als normale nicht kommerzielle Heimtierreise gelten.

Transport im Auto, Zug oder Flugzeug

Das Tier muss während der Fahrt sicher untergebracht sein.

Hunde sollten in einer befestigten Transportbox, mit einem geeigneten Sicherheitsgeschirr oder hinter einem stabilen Trenngitter reisen. Katzen und Frettchen gehören in eine geschlossene und gesicherte Transportbox.

Bahnunternehmen und Fluggesellschaften dürfen zusätzliche Bedingungen festlegen, etwa:

  • bestimmte Maße für Transportboxen;

  • Leinen- oder Maulkorbpflicht;

  • Gewichtsbeschränkungen;

  • vorherige Anmeldung des Tieres.

Checkliste vor der Abfahrt

Vor der Reise von Deutschland nach Österreich sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Der EU-Heimtierausweis liegt im Original vor.

  • Die Mikrochipnummer stimmt mit dem Eintrag im Ausweis überein.

  • Die Tollwutimpfung ist am Reisetag gültig.

  • Nach einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.

  • Das Tier ist bei der ersten regulären Reise mindestens etwa 15 Wochen alt.

  • Es reisen höchstens fünf Tiere mit.

  • Bei einer Begleitperson liegt eine schriftliche Vollmacht vor.

  • Die Transportbedingungen des Verkehrsunternehmens wurden geprüft.

Der häufigste Fehler ist eine bereits abgelaufene Tollwutimpfung. Wird sie erst kurz vor der Abfahrt erneuert, beginnt in der Regel erneut die Wartezeit von 21 Tagen.

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