Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland in die Schweiz
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland in die Schweiz
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union, hat ihre Vorschriften für private Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-Staaten jedoch weitgehend an die EU-Regeln angepasst.
Für die Einreise aus Deutschland braucht das Tier grundsätzlich einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen anerkannten EU-Heimtierausweis. Die folgenden Regeln gelten nur für eine private Reise ohne Verkauf oder Eigentümerwechsel.
EU-Heimtierausweis
Das Tier muss von einem gültigen EU-Heimtierausweis begleitet werden.
Im Ausweis müssen mindestens folgende Angaben korrekt eingetragen sein:
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Angaben zum Tier und zum Eigentümer;
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Mikrochipnummer;
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Datum der Kennzeichnung;
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gültige Tollwutimpfung.
Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in der Schweiz anerkannt. Eine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung ist bei einer normalen privaten Reise aus Deutschland in der Regel nicht erforderlich.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen eindeutig mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Chipnummer muss mit dem Eintrag im Heimtierausweis übereinstimmen. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen und dokumentiert worden sein.
Eine deutlich lesbare Tätowierung kann anerkannt werden, wenn sie nachweislich vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Tollwutimpfung gelten folgende Bedingungen:
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Das Tier ist mindestens zwölf Wochen alt.
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Der Mikrochip wurde vor der Impfung eingesetzt.
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Seit der Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
Ein erstmals geimpfter Welpe kann deshalb normalerweise frühestens im Alter von etwa 15 Wochen ohne Sonderregelung in die Schweiz einreisen.
Eine rechtzeitig durchgeführte Auffrischungsimpfung ist ohne erneute Wartezeit gültig. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, beginnt nach der neuen Impfung wieder eine Wartezeit von 21 Tagen.
Einreise mit jungen Tieren
Die Schweiz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise von Jungtieren bis zu einem Alter von 16 Wochen, obwohl die Tollwutimpfung noch nicht durchgeführt wurde oder noch nicht vollständig wirksam ist.
Für solche Tiere gelten Sonderbedingungen und zusätzliche Erklärungen. Vor der Fahrt sollte der offizielle Schweizer Reise-Check für Hunde, Katzen und Frettchen verwendet werden.
Für eine unkomplizierte Einreise ist es sicherer, erst nach einer gültigen Tollwutimpfung und Ablauf der 21-tägigen Wartezeit zu reisen.
Tollwut-Antikörpertest
Für eine direkte Reise von Deutschland in die Schweiz ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.
Deutschland gilt als Staat mit kontrollierter Tollwutsituation. Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis reichen bei einer normalen privaten Reise aus.
Anzahl der Tiere
Bei einer privaten Reise dürfen höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen in einem privaten Fahrzeug mitgeführt werden.
Für mehr als fünf Tiere gelten grundsätzlich die Vorschriften für den gewerblichen Import. Ausnahmen sind unter anderem für Ausstellungen, Wettbewerbe oder Sportveranstaltungen möglich, wenn die Teilnahme nachgewiesen wird und die Tiere mindestens sechs Monate alt sind.
Reise mit einer bevollmächtigten Person
Das Tier sollte zusammen mit seinem Eigentümer reisen.
Eine andere Person darf den Transport übernehmen, wenn sie vom Eigentümer schriftlich bevollmächtigt wurde. Die Reise des Eigentümers muss grundsätzlich innerhalb von fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres stattfinden.
Verbot für kupierte Hunde
Die Schweiz verbietet grundsätzlich die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupierter Rute.
Ausnahmen können bestehen, wenn der Eingriff aus medizinischen Gründen vorgenommen wurde oder der Hund unter bestimmten Voraussetzungen als Übersiedlungsgut eingeführt wird. Bei einer normalen Ferienreise sollte die Einreise eines kupierten Hundes vorab mit dem Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen geklärt werden.
Zoll und Eigentümerwechsel
Die hier beschriebenen Regeln gelten für das eigene Haustier bei einer privaten Reise.
Wurde das Tier in Deutschland gekauft und soll es dauerhaft in der Schweiz bleiben oder an eine andere Person übergeben werden, handelt es sich nicht mehr um eine normale Heimtierreise. Dann können Zollabgaben, Mehrwertsteuer und zusätzliche veterinärrechtliche Vorschriften gelten.
Transport im Auto, Zug oder Flugzeug
Das Tier muss während der Reise sicher untergebracht sein.
Hunde sollten in einer befestigten Transportbox, mit einem geeigneten Sicherheitsgeschirr oder hinter einem stabilen Trenngitter reisen. Katzen und Frettchen gehören in eine geschlossene Transportbox.
Bahnunternehmen und Fluggesellschaften können zusätzliche Regeln zur Transportbox, Anmeldung, Leinen- oder Maulkorbpflicht festlegen.
Checkliste vor der Abfahrt
Vor der Reise sollten folgende Punkte geprüft werden:
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Der EU-Heimtierausweis liegt im Original vor.
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Die Mikrochipnummer stimmt mit dem Eintrag im Ausweis überein.
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Die Tollwutimpfung ist gültig.
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Nach einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
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Für ein Jungtier unter 16 Wochen wurden die Sonderbedingungen geprüft.
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Es reisen höchstens fünf Tiere mit.
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Bei einer Begleitperson liegt eine schriftliche Vollmacht vor.
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Der Hund hat keine kupierten Ohren oder Rute beziehungsweise eine anerkannte Ausnahme liegt vor.
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Die Transportbedingungen des Verkehrsunternehmens wurden geprüft.
Besonders bei jungen oder kupierten Hunden sollte die Einreise nicht ohne vorherige Prüfung der Schweizer Sonderregeln geplant werden.
