Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Tschechien
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Tschechien
Wer mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Tschechien reist, bleibt innerhalb der Europäischen Union. Für eine private Reise gelten deshalb die gemeinsamen EU-Vorschriften für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren.
Das Tier darf nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden.
EU-Heimtierausweis
Für die Einreise nach Tschechien benötigt das Tier einen gültigen EU-Heimtierausweis.
Darin müssen die Angaben zum Tier und Eigentümer, die Mikrochipnummer sowie die gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in Tschechien anerkannt.
Ein gewöhnlicher Impfpass ersetzt den EU-Heimtierausweis nicht.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Üblicherweise erfolgt die Kennzeichnung durch einen Mikrochip.
Die Nummer des Chips muss mit dem Eintrag im Heimtierausweis übereinstimmen. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen und dokumentiert worden sein.
Eine deutlich lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie nachweislich vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Tollwutimpfung
Für die reguläre Einreise nach Tschechien muss das Tier wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Impfung gelten folgende Voraussetzungen:
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Das Tier ist mindestens zwölf Wochen alt.
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Der Mikrochip wurde vor der Impfung eingesetzt.
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Seit Abschluss der Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
Ein erstmals geimpfter Welpe kann deshalb normalerweise frühestens im Alter von etwa 15 Wochen ohne zusätzliche Erklärung nach Tschechien reisen.
Eine rechtzeitig durchgeführte Auffrischungsimpfung ist ohne neue Wartezeit gültig. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, wird die neue Impfung wie eine Erstimpfung behandelt — dann beginnt die Wartezeit von 21 Tagen erneut.
Einreise mit jungen Tieren
Tschechien erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise von jungen Hunden, Katzen und Frettchen zwischen zwölf und 16 Wochen, obwohl die 21-tägige Wartefrist nach der ersten Tollwutimpfung noch nicht abgelaufen ist.
Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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Das Tier ist gechippt.
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Ein gültiger EU-Heimtierausweis liegt vor.
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Die erste Tollwutimpfung wurde bereits durchgeführt.
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Der Eigentümer legt eine unterschriebene Erklärung vor, dass das Tier seit seiner Geburt keinen Kontakt zu tollwutgefährdeten Wildtieren hatte.
Soll das Tier anschließend aus Tschechien in ein anderes EU-Land weiterreisen, muss die Tollwutimpfung bereits vollständig gültig sein.
Für eine unkomplizierte Reise ist es sinnvoller, die vollständige Wartezeit von 21 Tagen abzuwarten.
Tollwut-Antikörpertest
Bei einer direkten Reise von Deutschland nach Tschechien ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.
Deutschland und Tschechien gehören zur Europäischen Union. Für eine normale private Reise reichen der EU-Heimtierausweis, der Mikrochip und die gültige Tollwutimpfung.
Anzahl der Tiere
Bei einer privaten Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden.
Mehr als fünf Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen mitreisen, etwa zur Teilnahme an einer Ausstellung, einem Wettbewerb oder einer Sportveranstaltung. Die Tiere müssen älter als sechs Monate sein, und die Teilnahme muss nachgewiesen werden.
Reise mit einer bevollmächtigten Person
Das Tier sollte zusammen mit seinem Eigentümer reisen.
Eine andere Person darf den Transport übernehmen, wenn sie schriftlich bevollmächtigt wurde. Die Reise des Eigentümers muss innerhalb von höchstens fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres stattfinden.
Zusätzliche Gesundheitsbescheinigung
Für eine normale private Reise von Deutschland nach Tschechien ist keine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Eine solche Bescheinigung wird erst bei einem gewerblichen Transport, Verkauf oder Eigentümerwechsel relevant. Bei einer privaten Reise reichen die im EU-Heimtierausweis dokumentierten Angaben.
Transport im Auto, Zug oder Flugzeug
Das Tier muss während der Fahrt sicher untergebracht sein.
Hunde sollten in einer befestigten Transportbox, mit einem geeigneten Sicherheitsgeschirr oder hinter einem stabilen Trenngitter reisen. Katzen und Frettchen gehören in eine geschlossene Transportbox.
Bahnunternehmen, Fluggesellschaften und Busanbieter können eigene Regeln festlegen — etwa eine Maulkorbpflicht, bestimmte Maße für Transportboxen oder eine vorherige Anmeldung.
Checkliste vor der Abfahrt
Vor der Reise sollten folgende Punkte kontrolliert werden:
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Der EU-Heimtierausweis liegt im Original vor.
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Die Mikrochipnummer stimmt mit dem Eintrag im Ausweis überein.
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Die Tollwutimpfung ist am Reisetag gültig.
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Nach einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
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Für ein junges Tier ohne vollständige Impfgültigkeit liegt die vorgeschriebene Erklärung vor.
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Es reisen höchstens fünf Tiere mit.
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Bei einer Begleitperson ist eine schriftliche Vollmacht vorhanden.
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Die Transportbedingungen des Verkehrsunternehmens wurden geprüft.
Besonders bei jungen Tieren sollte man sich nicht allein auf das Alter verlassen. Entscheidend sind das Impfdatum und der Tag, an dem die 21-tägige Wartezeit tatsächlich endet …
