Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Serbien

15-июл, 13;01 Ann 0

Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Serbien

Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Serbien gelten die serbischen Vorschriften für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren.

Das Tier darf nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden. Bei einem Verkauf, einer Adoption oder einem dauerhaften Eigentümerwechsel gelten strengere Einfuhrregeln.

EU-Heimtierausweis

Das Tier muss von einem korrekt ausgefüllten EU-Heimtierausweis begleitet werden.

Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird bei der Einreise nach Serbien anerkannt. Darin müssen mindestens folgende Angaben stehen:

  • Daten des Eigentümers und des Tieres;

  • Mikrochipnummer;

  • Datum der Kennzeichnung;

  • gültige Tollwutimpfung.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Deutschland verlangt Serbien bei einer privaten Reise keine zusätzliche amtliche Veterinärbescheinigung. Der EU-Heimtierausweis reicht aus, wenn die Einreisebedingungen vollständig erfüllt sind.

Mikrochip

Das Tier muss dauerhaft mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Die Chipnummer muss mit der Nummer im EU-Heimtierausweis übereinstimmen. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt worden sein oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen und dokumentiert werden.

Eine gut lesbare Tätowierung kann nur anerkannt werden, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

Tollwutimpfung

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen eine gültige Tollwutimpfung.

Bei der ersten Impfung gelten folgende Bedingungen:

  • Das Tier muss mindestens zwölf Wochen alt sein.

  • Die Kennzeichnung muss vor der Impfung erfolgt sein.

  • Seit der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein.

Eine rechtzeitig vorgenommene Auffrischungsimpfung ist ohne neue Wartezeit gültig. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, wird die neue Impfung wie eine Erstimpfung behandelt — dann beginnt erneut eine Wartezeit von 21 Tagen.

Einreise mit jungen Tieren

Serbien erlaubt unter bestimmten Bedingungen auch die Einreise von Tieren unter zwölf Wochen oder von zwölf bis 16 Wochen alten Tieren, deren Tollwutimpfung noch nicht vollständig wirksam ist.

Dafür muss entweder nachgewiesen werden, dass das Tier seit seiner Geburt keinen Kontakt zu möglicherweise tollwutinfizierten Wildtieren hatte, oder es muss zusammen mit seiner geimpften Mutter reisen. Die erforderliche Erklärung sollte vor der Fahrt mit der serbischen Veterinärbehörde abgestimmt werden.

Für eine unkomplizierte Reise ist es dennoch sicherer, erst nach vollständiger Tollwutimpfung und Ablauf der 21-tägigen Wartezeit zu fahren.

Tollwut-Antikörpertest

Für die Einreise aus Deutschland nach Serbien ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.

Seit dem 19. Juni 2026 ist ein solcher Test auch bei der nicht kommerziellen Rückreise aus Serbien in die Europäische Union nicht mehr vorgeschrieben. Serbien wurde in die entsprechende EU-Liste aufgenommen.

Rückreise von Serbien nach Deutschland

Für die Rückfahrt nach Deutschland reicht der EU-Heimtierausweis allein nach den aktuellen Informationen der serbischen Veterinärbehörde nicht aus.

Vor der Ausreise aus Serbien wird eine Veterinärbescheinigung für die nicht kommerzielle Verbringung benötigt. Sie wird von einem zuständigen serbischen Veterinärinspektor ausgestellt. Das Tier muss weiterhin gechippt und wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Ein Antikörpertest ist seit dem 19. Juni 2026 nicht mehr erforderlich.

Die Bescheinigung sollte rechtzeitig vor der Rückreise organisiert werden — nicht erst direkt am Grenzübergang.

Anzahl der Tiere

Bei einer privaten Reise dürfen normalerweise höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden.

Reisen mehr Tiere mit, kann der Transport als kommerziell eingestuft werden. Für Ausstellungen, Wettbewerbe oder Sportveranstaltungen können Ausnahmen gelten, wenn die Teilnahme nachgewiesen wird.

Reise mit einer bevollmächtigten Person

Das Tier sollte zusammen mit seinem Eigentümer reisen.

Übernimmt eine andere Person den Transport, sollte sie eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers mitführen. Zwischen der Reise des Eigentümers und der Reise des Tieres dürfen nach den Regeln für die nicht kommerzielle Verbringung höchstens fünf Tage liegen.

Fahrt mit dem Auto

Die übliche Strecke von Deutschland nach Serbien führt durch EU-Staaten und anschließend über eine EU-Außengrenze nach Serbien.

Bei der Einreise sollten der EU-Heimtierausweis und das Tier für eine Kontrolle leicht zugänglich sein. Die Behörden können die Chipnummer auslesen und die Impfungen überprüfen.

Hunde sollten in einer befestigten Transportbox, mit einem geeigneten Sicherheitsgeschirr oder in einem abgetrennten Laderaum reisen. Katzen und Frettchen gehören in eine geschlossene, standsicher befestigte Transportbox.

Checkliste vor der Abfahrt

Vor der Reise sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Der EU-Heimtierausweis liegt im Original vor.

  • Die Mikrochipnummer stimmt mit dem Eintrag im Ausweis überein.

  • Die Tollwutimpfung ist am Einreisetag gültig.

  • Nach einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.

  • Bei einem jungen, noch nicht vollständig geimpften Tier liegt die erforderliche Erklärung vor.

  • Es reisen höchstens fünf Tiere mit.

  • Bei einer Begleitperson ist eine schriftliche Vollmacht vorhanden.

  • Für die Rückreise wurde eine serbische Veterinärbescheinigung eingeplant.

Gerade die Rückreise wird leicht übersehen: Für die Einreise nach Serbien genügt bei erfüllten Voraussetzungen der deutsche EU-Heimtierausweis, vor der Fahrt zurück in die EU muss jedoch die serbische Bescheinigung organisiert werden …

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