Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Frankreich
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Frankreich
Für eine private Reise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Frankreich gelten die gemeinsamen Vorschriften der Europäischen Union. Das Tier muss mit seinem Eigentümer oder einer schriftlich bevollmächtigten Person reisen und darf nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Halter bestimmt sein.
EU-Heimtierausweis
Für die Einreise nach Frankreich benötigt das Tier einen gültigen EU-Heimtierausweis.
Darin müssen die Angaben zum Tier, die Kennzeichnung und die gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in Frankreich anerkannt. Ein gewöhnlicher Impfpass reicht für die grenzüberschreitende Reise nicht aus.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Üblicherweise erfolgt die Kennzeichnung durch einen Mikrochip.
Eine gut lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde. Die Nummer des Mikrochips muss mit dem Eintrag im Heimtierausweis übereinstimmen.
Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt worden sein. Wird das Tier zuerst geimpft und erst später gekennzeichnet, kann die Impfung für die Reise ungültig sein.
Tollwutimpfung
Das Tier muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der ersten Tollwutimpfung gelten folgende Voraussetzungen:
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Das Tier ist mindestens zwölf Wochen alt.
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Der Mikrochip wurde vor der Impfung eingesetzt.
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Seit der Impfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
Ein erstmals geimpfter Welpe kann deshalb normalerweise frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Frankreich reisen. Frankreich erlaubt die Einreise ungeimpfter Jungtiere oder junger Tiere ohne vollständig wirksamen Tollwutschutz nicht.
Eine rechtzeitig vorgenommene Auffrischungsimpfung ist ohne erneute Wartezeit gültig. Ist die vorherige Impfung bereits abgelaufen, wird die neue Impfung wie eine Erstimpfung behandelt — dann beginnt die Wartezeit von 21 Tagen erneut.
Tollwut-Antikörpertest
Bei einer direkten Reise von Deutschland nach Frankreich ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.
Ein solcher Test kann relevant werden, wenn das Tier zuvor in einem Drittstaat mit erhöhtem Tollwutrisiko war und anschließend wieder in die Europäische Union einreist.
Anzahl der Tiere
Bei einer privaten Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden.
Mehr als fünf Tiere sind nur im Zusammenhang mit einer Ausstellung, einem Wettbewerb, einer Sportveranstaltung oder einem entsprechenden Training erlaubt. Die Teilnahme muss nachgewiesen werden, und die Tiere müssen älter als sechs Monate sein.
Reise mit einer bevollmächtigten Person
Das Tier sollte zusammen mit seinem Eigentümer reisen.
Eine andere Person darf den Transport übernehmen, wenn sie schriftlich bevollmächtigt wurde. Die Reise des Eigentümers muss innerhalb von höchstens fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres stattfinden.
Zusätzliche Gesundheitsbescheinigung
Für eine normale private Reise von Deutschland nach Frankreich ist keine amtliche tierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Bei einer Reise innerhalb der Europäischen Union reichen der EU-Heimtierausweis, die Kennzeichnung und die gültige Tollwutimpfung aus.
Verbotene Hunde der Kategorie 1
Frankreich hat strenge Sonderregeln für sogenannte gefährliche Hunde.
Die Einreise und selbst die Durchreise mit einem Hund der französischen Kategorie 1 sind verboten. Dazu können Hunde vom Typ Pitbull, Boerbull oder Tosa gehören, wenn sie keiner anerkannten Rasse mit entsprechendem Abstammungsnachweis zugeordnet werden können. Das Verbot gilt auch dann, wenn der Hund in Deutschland legal gehalten wird.
Für Hunde der Kategorie 2 gelten ebenfalls zusätzliche Anforderungen. Abhängig von Aufenthaltsdauer und Situation können eine Halteerlaubnis, Haftpflichtversicherung, Maulkorb und Leine erforderlich sein.
Wer mit einem American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosa oder einem ähnlich aussehenden Hund reist, sollte die französische Einstufung vor der Abfahrt schriftlich bei der zuständigen Behörde prüfen.
Transport im Auto, Zug oder Flugzeug
Das Tier muss während der Fahrt sicher untergebracht sein. Hunde sollten mit einer Transportbox, einem geeigneten Sicherheitsgeschirr oder hinter einem stabilen Trenngitter transportiert werden. Katzen und Frettchen gehören in eine geschlossene, befestigte Transportbox.
Bahnunternehmen und Fluggesellschaften dürfen zusätzliche Bedingungen festlegen. Häufig gelten Vorgaben zur Transportbox, zum Gewicht, zur Anmeldung sowie zur Leinen- oder Maulkorbpflicht.
Checkliste vor der Abfahrt
Vor der Reise sollten folgende Punkte geprüft werden:
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Der EU-Heimtierausweis liegt im Original vor.
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Die Mikrochipnummer stimmt mit dem Eintrag im Ausweis überein.
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Die Tollwutimpfung ist am Reisetag gültig.
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Nach einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
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Das Tier ist normalerweise mindestens etwa 15 Wochen alt.
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Es reisen höchstens fünf Tiere mit.
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Bei einer Begleitperson liegt eine schriftliche Vollmacht vor.
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Der Hund fällt nicht unter die in Frankreich verbotene Kategorie 1.
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Die Transportbedingungen des Verkehrsunternehmens wurden geprüft.
Besonders bei kräftigen Hunden mit einem Erscheinungsbild ähnlich Pitbull, Boerbull oder Tosa sollte die französische Einstufung nicht erst an der Grenze geklärt werden …
