Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Italien

15-июл, 12;46 Ann 0

Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Italien

Wer mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Italien reist, bleibt innerhalb der Europäischen Union. Für eine private Reise gelten die gemeinsamen EU-Regeln für die nicht kommerzielle Verbringung von Heimtieren. Das Tier darf dabei nicht zum Verkauf oder zur Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden.

EU-Heimtierausweis

Für die Einreise nach Italien benötigt das Tier einen gültigen EU-Heimtierausweis.

Im Ausweis müssen die Angaben zum Tier, die Mikrochipnummer und die gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Ein in Deutschland ausgestellter EU-Heimtierausweis wird in Italien anerkannt und bleibt gültig, solange die darin dokumentierten Gesundheitsdaten aktuell sind.

Ein gewöhnlicher Impfpass ersetzt den EU-Heimtierausweis nicht.

Mikrochip

Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Nummer des Chips muss mit der Nummer im EU-Heimtierausweis übereinstimmen.

Eine gut lesbare Tätowierung wird nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt worden sein oder spätestens am Tag der Impfung vom Tierarzt ausgelesen und dokumentiert werden.

Tollwutimpfung

Hunde, Katzen und Frettchen müssen wirksam gegen Tollwut geimpft sein.

Bei der ersten Tollwutimpfung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Tier ist mindestens zwölf Wochen alt.

  • Der Mikrochip wurde bereits eingesetzt.

  • Seit der Impfung sind mindestens 21 Tage vergangen.

Ein Welpe kann deshalb normalerweise frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Italien reisen.

Wird eine Auffrischungsimpfung rechtzeitig vor Ablauf der vorherigen Impfung durchgeführt, beginnt keine neue Wartefrist. War die alte Impfung bereits abgelaufen, gilt die neue Impfung wieder als Erstimpfung — dann müssen erneut mindestens 21 Tage vergehen.

Einreise mit jungen Tieren

Für ungeimpfte Welpen, junge Katzen oder Frettchen ohne vollständigen Tollwutschutz sollte keine Reise nach Italien geplant werden.

Für eine reguläre Einreise aus Deutschland müssen die Tollwutimpfung und die vorgeschriebene Wartezeit erfüllt sein. Eine Erklärung des Züchters ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Tollwut-Antikörpertest

Bei einer direkten Reise von Deutschland nach Italien ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.

Der Test kann erst dann relevant werden, wenn das Tier zuvor in einem Drittstaat mit erhöhtem Tollwutrisiko war und anschließend in die Europäische Union zurückkehrt.

Anzahl der Tiere

Bei einer privaten Reise dürfen höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden.

Eine Ausnahme ist möglich, wenn mehr als fünf Tiere an einer Ausstellung, einem Wettbewerb oder einer Sportveranstaltung teilnehmen. Die Teilnahme muss nachgewiesen werden, und die Tiere müssen älter als sechs Monate sein.

Reise mit einer bevollmächtigten Person

Das Tier sollte grundsätzlich mit seinem Eigentümer reisen.

Eine andere Person darf den Transport übernehmen, wenn sie schriftlich bevollmächtigt wurde. Die Reise des Eigentümers muss in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Reise des Tieres stehen. Nach den EU-Regeln darf der Zeitraum höchstens fünf Tage betragen.

Fahrt mit dem Auto

Bei der üblichen Autofahrt von Deutschland nach Italien bleibt die gesamte Strecke innerhalb der Europäischen Union. Eine zusätzliche amtliche Gesundheitsbescheinigung ist bei einer normalen privaten Reise nicht erforderlich.

Das Tier muss im Fahrzeug sicher untergebracht sein. Für Hunde eignen sich eine befestigte Transportbox, ein Sicherheitsgeschirr oder ein abgetrennter Laderaum. Katzen und Frettchen sollten in einer geschlossenen, standsicher befestigten Transportbox reisen.

Im Sommer darf ein Tier nicht allein im geparkten Auto bleiben. Gerade in Nord- und Mittelitalien kann sich der Innenraum innerhalb weniger Minuten stark aufheizen. Die italienischen Behörden empfehlen außerdem, vor der Reise die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens zu prüfen.

Reise mit Flugzeug, Bahn oder Fähre

Die veterinärrechtlichen Anforderungen bleiben unabhängig vom Verkehrsmittel gleich:

  • EU-Heimtierausweis;

  • Mikrochip;

  • gültige Tollwutimpfung.

Fluggesellschaften, Bahnunternehmen und Fährgesellschaften können zusätzliche Vorgaben machen. Dazu gehören bestimmte Maße für Transportboxen, Gewichtsbeschränkungen, Leinen- oder Maulkorbpflicht sowie eine vorherige Anmeldung des Tieres.

Checkliste vor der Abfahrt

Vor der Reise sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Der EU-Heimtierausweis liegt im Original vor.

  • Die Mikrochipnummer stimmt mit dem Eintrag im Ausweis überein.

  • Die Tollwutimpfung ist am Reisetag gültig.

  • Nach einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.

  • Das Tier ist bei der ersten Reise normalerweise mindestens etwa 15 Wochen alt.

  • Es reisen höchstens fünf Tiere mit.

  • Bei einer Begleitperson liegt eine schriftliche Vollmacht vor.

  • Die Beförderungsbedingungen von Bahn, Fluggesellschaft oder Fähre wurden geprüft.

Der häufigste Fehler ist eine bereits abgelaufene Tollwutimpfung. Wird sie erst kurz vor der Abfahrt erneuert, beginnt meist wieder die Wartezeit von 21 Tagen.

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