Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Polen

15-июл, 02;35 Ann 0

Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Polen

Wer mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Polen reist, bewegt sich innerhalb der Europäischen Union. Deshalb gelten einheitliche EU-Vorschriften. Eine klassische Zollabfertigung oder eine tierärztliche Grenzkontrolle ist bei einer privaten Reise normalerweise nicht erforderlich.

Trotz der offenen Grenze müssen die Dokumente des Tieres vollständig und aktuell sein. Bei einer Kontrolle zählt nicht, wie kurz die Reise ist — auch für ein Wochenende in Stettin, Breslau oder Danzig gelten dieselben Anforderungen.

1. Welche Tiere fallen unter diese Regelungen?

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für:

  • Hunde;

  • Katzen;

  • Frettchen.

Es muss sich um eine nicht kommerzielle Verbringung handeln. Das Tier reist also nicht zum Verkauf, zur Weitergabe an einen neuen Halter oder im Rahmen eines gewerblichen Tierhandels nach Polen.

Der Eigentümer begleitet das Tier grundsätzlich selbst. Eine andere Person darf die Beförderung übernehmen, wenn sie schriftlich dazu bevollmächtigt wurde und die Reise des Eigentümers höchstens fünf Tage vor oder nach der Reise des Tieres stattfindet.

2. EU-Heimtierausweis

Für die Reise von Deutschland nach Polen benötigt der Hund, die Katze oder das Frettchen einen gültigen EU-Heimtierausweis.

Der Ausweis muss von einem dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt worden sein. Er enthält unter anderem:

  • Angaben zum Tier und zum Eigentümer;

  • die Nummer des Mikrochips oder einer zulässigen Tätowierung;

  • das Datum der Kennzeichnung;

  • Angaben zur Tollwutimpfung;

  • Name, Stempel und Unterschrift des Tierarztes.

Ein deutscher EU-Heimtierausweis wird in Polen anerkannt. Ein gewöhnlicher Impfpass, ein Kaufvertrag oder ein Abstammungsnachweis ersetzt dieses Dokument nicht.

Der Heimtierausweis bleibt grundsätzlich lebenslang gültig. Voraussetzung ist, dass die eingetragenen Gesundheitsdaten — vor allem die Tollwutimpfung — aktuell bleiben.

3. Kennzeichnung mit einem Mikrochip

Das Tier muss eindeutig gekennzeichnet sein. Üblicherweise erfolgt dies durch einen elektronischen Mikrochip, dessen Nummer mit dem Eintrag im EU-Heimtierausweis übereinstimmt.

Eine deutlich lesbare Tätowierung wird weiterhin akzeptiert, wenn sie nachweislich vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Das Tier muss bereits gekennzeichnet sein, bevor die Tollwutimpfung durchgeführt und im Heimtierausweis dokumentiert wird. Wurde zuerst geimpft und erst danach gechippt, gilt diese Impfung für die grenzüberschreitende Reise nicht als ordnungsgemäß zugeordnet.

Vor der Abfahrt lohnt sich eine Kontrolle beim Tierarzt. Ein Zahlendreher im Pass oder ein nicht lesbarer Chip fällt häufig erst dann auf, wenn die Reise schon begonnen hat.

4. Gültige Tollwutimpfung

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für die Einreise nach Polen eine gültige Impfung gegen Tollwut.

Bei der ersten Tollwutimpfung gelten folgende Bedingungen:

  • Das Tier muss am Tag der Impfung mindestens zwölf Wochen alt sein.

  • Die Kennzeichnung muss vor der Impfung erfolgt sein.

  • Nach Abschluss der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergehen.

Ein Welpe, der im Alter von zwölf Wochen erstmals geimpft wird, kann deshalb normalerweise frühestens im Alter von 15 Wochen regulär nach Polen reisen.

Bei einer rechtzeitig vorgenommenen Auffrischungsimpfung entsteht keine neue Wartefrist. Wird die Wiederholungsimpfung jedoch erst nach Ablauf der vorherigen Impfung durchgeführt, wird sie rechtlich wie eine Erstimpfung behandelt. Dann beginnt erneut die Wartezeit von mindestens 21 Tagen.

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den Angaben des Impfstoffherstellers und dem Eintrag des Tierarztes. Sie beträgt nicht automatisch immer zwölf Monate.

5. Einreise mit Welpen und jungen Tieren

Polen gehört nicht zu den EU-Staaten, die eine allgemeine Einreise ungeimpfter Jungtiere oder noch nicht vollständig immuner Welpen erlauben.

Für die reguläre Reise von Deutschland nach Polen bedeutet das:

  • Ein Tier unter zwölf Wochen kann nicht mit einer wirksamen Tollwutimpfung einreisen.

  • Nach der ersten Impfung muss die vorgeschriebene Wartezeit von mindestens 21 Tagen abgelaufen sein.

  • Eine Erklärung des Züchters oder Eigentümers ersetzt die gültige Tollwutimpfung nicht.

Bei der Reiseplanung sollte daher mit einem Mindestalter von ungefähr 15 Wochen gerechnet werden.

Gerade beim Kauf eines Welpen in Deutschland ist Vorsicht nötig. Soll das Tier unmittelbar an einen Käufer in Polen übergeben werden, handelt es sich möglicherweise nicht mehr um eine private Heimtierreise, sondern um eine Verbringung mit Eigentumswechsel. Dafür können strengere Vorschriften, eine amtliche Gesundheitsbescheinigung und eine Meldung über das TRACES-System erforderlich sein.

6. Ist ein Tollwut-Antikörpertest notwendig?

Für die direkte Reise von Deutschland nach Polen ist keine Tollwut-Antikörper-Titration vorgeschrieben.

Beide Länder gehören zur Europäischen Union. Der Bluttest wird hauptsächlich bei der Einreise aus bestimmten Drittstaaten verlangt. Er kann relevant werden, wenn das Tier vor der Fahrt nach Polen aus einem solchen Staat in die EU gebracht wurde und die entsprechenden Einreisebedingungen noch nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden.

7. Behandlung gegen Echinococcus multilocularis

Eine spezielle Bandwurmbehandlung gegen Echinococcus multilocularis ist für die Einreise mit einem Hund nach Polen nicht vorgeschrieben.

Diese zusätzliche Behandlung wird innerhalb Europas nur für bestimmte Zielgebiete verlangt, darunter Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland.

Eine reguläre Entwurmung kann aus tiermedizinischer Sicht sinnvoll sein, gehört auf der Strecke Deutschland–Polen aber nicht zu den verpflichtenden Einreiseunterlagen.

8. Wie viele Tiere dürfen privat mitreisen?

Bei einer nicht kommerziellen Reise dürfen grundsätzlich höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden.

Mehr als fünf Tiere sind nur im Rahmen einer Ausnahme zulässig. Dafür müssen sämtliche Tiere:

  • an einem Wettbewerb, einer Ausstellung, einem Sportereignis oder einem entsprechenden Training teilnehmen;

  • für die Veranstaltung nachweislich angemeldet sein;

  • älter als sechs Monate sein.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, greifen die Vorschriften für die gewerbliche Verbringung von Tieren. Ein normaler EU-Heimtierausweis reicht dann nicht aus.

9. Reise durch ein Nicht-EU-Land

Bei der direkten Fahrt von Deutschland nach Polen bleibt das Fahrzeug innerhalb der Europäischen Union. Auch eine Strecke über Tschechien führt ausschließlich durch EU-Mitgliedstaaten.

Wird dagegen eine Route gewählt, die zeitweise durch ein Drittland führt, können zusätzliche Einreise- und Wiedereinreisebestimmungen entstehen. Das betrifft vor allem längere Umwege oder kombinierte Reisen außerhalb der EU.

Die Route sollte deshalb vorab geprüft werden — nicht erst an der Außengrenze.

10. Transport des Tieres im Auto

Bei einer privaten Autofahrt ist keine bestimmte Transportbox allein wegen des Grenzübertritts vorgeschrieben. Das Tier muss im Fahrzeug jedoch so gesichert werden, dass es den Fahrer nicht behindert und bei einer starken Bremsung nicht durch den Innenraum geschleudert wird.

Für Hunde eignen sich je nach Größe:

  • eine fest installierte Transportbox;

  • ein geprüftes Sicherheitsgeschirr mit Gurtsystem;

  • ein abgetrennter Laderaum mit stabilem Trenngitter.

Katzen und Frettchen sollten in einer geschlossenen, standsicher befestigten Transportbox reisen. Die Box muss groß genug sein, damit das Tier eine natürliche Körperhaltung einnehmen kann.

Bei längeren Fahrten braucht das Tier Wasser und regelmäßige Pausen. Futter wird besser in kleinen Portionen gegeben. Eine frei zugängliche Wasserschale im fahrenden Auto kippt meist nach wenigen Kilometern um — eine Reisetränke oder Wasser bei den Pausen funktioniert zuverlässiger.

11. Reise mit Bahn, Bus oder Flugzeug

Veterinärrechtlich gelten dieselben Anforderungen wie bei einer Autofahrt: Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis.

Das Verkehrsunternehmen kann zusätzliche Bedingungen festlegen. Dazu gehören:

  • Transportboxen mit bestimmten Abmessungen;

  • Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde;

  • vorherige Anmeldung des Tieres;

  • eigenes Ticket oder Beförderungsentgelt;

  • Begrenzungen nach Gewicht und Tierart.

Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen Deutscher Bahn, polnischen Bahnunternehmen, Fernbusanbietern und Fluggesellschaften. Die Buchung sollte erst erfolgen, nachdem die konkrete Tierregelung des Unternehmens geprüft wurde.

12. Vorschriften für Hunde in Polen

In Polen muss ein Hund an öffentlichen Orten so geführt werden, dass der Halter jederzeit die Kontrolle behält. Städte und Gemeinden können eigene Regelungen zur Leinen- oder Maulkorbpflicht erlassen.

Für bestimmte Hunderassen und als gefährlich eingestufte Hunde gelten zusätzliche nationale und kommunale Vorschriften. Wer mit einem großen oder kräftigen Hund reist, sollte deshalb Leine und passenden Maulkorb mitnehmen — auch dann, wenn der Hund im Heimatort gewöhnlich ohne Maulkorb geführt wird.

In öffentlichen Verkehrsmitteln wird ein Maulkorb häufig vom Beförderer verlangt. Kleine Hunde dürfen je nach Anbieter in einer geschlossenen Transporttasche oder Box reisen.

13. Andere Heimtiere

Für Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Ratten, Mäuse, Reptilien, Ziervögel und andere Heimtiere gelten nicht automatisch dieselben EU-Bestimmungen wie für Hunde, Katzen und Frettchen.

Der EU-Heimtierausweis wird für diese Tierarten normalerweise nicht ausgestellt. Maßgeblich sind die polnischen nationalen Vorschriften und gegebenenfalls Artenschutzregelungen.

Bei geschützten Tierarten können CITES-Dokumente erforderlich sein. Das betrifft zum Beispiel bestimmte Papageien, Schildkröten und Reptilien. Eine Rechnung aus der Tierhandlung reicht bei einer kontrollierten Art nicht immer als Herkunftsnachweis.

14. Was passiert bei fehlenden Dokumenten?

Obwohl es zwischen Deutschland und Polen normalerweise keine dauerhaften veterinärrechtlichen Grenzkontrollen gibt, können Behörden die Identität des Tieres und seine Unterlagen überprüfen.

Fehlt der Heimtierausweis, stimmt die Chipnummer nicht oder ist die Tollwutimpfung ungültig, kann die zuständige Behörde Maßnahmen anordnen. Je nach Situation kommen eine Rückreise, amtliche Unterbringung, Isolation oder weitere tierärztliche Untersuchungen infrage. Die Kosten trägt in der Regel der Tierhalter.

Ein Foto des Heimtierausweises auf dem Smartphone ist als Sicherung nützlich, ersetzt aber nicht das Original.

15. Checkliste vor der Fahrt von Deutschland nach Polen

Vor der Abreise sollten folgende Punkte kontrolliert werden:

  • Der Original-EU-Heimtierausweis liegt vor.

  • Die Chipnummer im Ausweis stimmt mit dem Tier überein.

  • Die Tollwutimpfung ist am Reisetag gültig.

  • Bei einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.

  • Das Tier reist mit seinem Eigentümer oder einer schriftlich bevollmächtigten Person.

  • Bei einer bevollmächtigten Begleitperson liegt die Reise des Eigentümers innerhalb des zulässigen Fünf-Tage-Zeitraums.

  • Die Transportbox oder das Sicherungssystem passt zur Größe des Tieres.

  • Die Regeln des gebuchten Verkehrsunternehmens wurden geprüft.

  • Für geschützte Tierarten liegen erforderliche CITES-Unterlagen vor.

Wer erst am Abend vor der Abfahrt in den Heimtierausweis schaut, kann eine abgelaufene Impfung nicht mehr rechtzeitig korrigieren. Dann verschiebt sich die Reise im ungünstigsten Fall um weitere 21 Tage.

★★★★★
5 / 5 (314)
Andrea Bellini
★★★★★
Фантастическая организация! Отличные работники! Они круглосуточно усердно трудятся, чтобы обеспечить нам, клиентам, превосходное обслуживание! Всегда доступны и честны, они оказывают поддержку на этапе организации и держат в курсе событий во время поездок. Искренние поздравления! Моя собака путешествовала из Польши в Италию и прекрасно провела время.
Philipp Milkov
★★★★★
Спасибо большое ребятам! С собакой гуляли, кормили, присылали видео. Пёс приехал в отличном настроении и состоянии, несмотря на 4 дня пути. Очень рекомендую. При этом не космические цены.
Tomek Hamara
★★★★★
super responsywność, wszystko tak jak uzgodniono, bez problemowo i czasowo - i to nawet nie tylko zwierzak ale i właściciel został dowieziony.
Марина Авхименко
★★★★★
Хочу выразить огромную благодарность службе доставки животных!!! Отправляла котов из Петербурга в Германию. С документами проблем не возникло. Доехали в целости и сохранности)) Всю поездку были на связи, выкладывали фото и видео в дороге. Ребята молодцы! Это достаточно сложная работа, всех накормить в дороге, собак выгулять и довезти всех по адресам. Спасибо вам большое!
Marina Jungblut
★★★★★
Спасибо всей команде, за перевозку нашего котика.Очень хорошее отношение к животным.Котик пришёл вовремя в целости и сохранности.Отличное общение также с хозяевами и доступно все объясняют . Ухаживают,выгуливают всех животных и дают фото и видео отчёт. Рекомендую только эту компанию ,просто супер !