Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Spanien
Einreisebestimmungen für Haustiere von Deutschland nach Spanien
Wer mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen von Deutschland nach Spanien reist, bewegt sich innerhalb der Europäischen Union. Für eine private Reise gelten die gemeinsamen EU-Vorschriften zur nicht kommerziellen Verbringung von Heimtieren.
Das Tier darf nicht für den Verkauf oder die Übergabe an einen neuen Eigentümer transportiert werden. In solchen Fällen gelten andere, strengere Vorschriften.
EU-Heimtierausweis
Für die Einreise nach Spanien benötigt das Tier einen gültigen EU-Heimtierausweis.
Im Ausweis müssen folgende Angaben eingetragen sein:
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Daten des Eigentümers;
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Beschreibung des Tieres;
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Mikrochipnummer;
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gültige Tollwutimpfung.
Ein deutscher EU-Heimtierausweis wird in Spanien anerkannt. Eine Übersetzung oder zusätzliche Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Ein normaler Impfpass ersetzt den EU-Heimtierausweis nicht.
Mikrochip
Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Nummer des Chips muss mit der Nummer im EU-Heimtierausweis übereinstimmen.
Eine gut lesbare Tätowierung wird nur akzeptiert, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt worden sein. Wurde das Tier zuerst geimpft und erst später gechippt, kann die Impfung für die Reise ungültig sein.
Tollwutimpfung
Für die Einreise nach Spanien ist eine gültige Tollwutimpfung vorgeschrieben.
Bei der ersten Impfung gelten folgende Bedingungen:
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Das Tier muss mindestens zwölf Wochen alt sein.
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Der Mikrochip muss bereits eingesetzt sein.
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Nach der Impfung müssen mindestens 21 Tage vergangen sein.
Ein Welpe kann deshalb normalerweise frühestens im Alter von etwa 15 Wochen nach Spanien einreisen.
Eine Auffrischungsimpfung ist ohne neue Wartezeit gültig, wenn sie vor Ablauf der vorherigen Impfung durchgeführt wurde. Ist die alte Impfung bereits abgelaufen, beginnt erneut eine Wartezeit von 21 Tagen.
Spanien erlaubt die Einreise ungeimpfter Welpen oder junger Tiere ohne vollständigen Tollwutschutz nicht.
Tollwut-Antikörpertest
Bei einer direkten Reise von Deutschland nach Spanien ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.
Der Test kann notwendig werden, wenn das Tier zuvor in einem Drittstaat mit erhöhtem Tollwutrisiko war und anschließend wieder in die Europäische Union einreist.
Anzahl der Tiere
Bei einer privaten Reise dürfen normalerweise höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen mitgeführt werden.
Eine Ausnahme gilt für Tiere, die an einer Ausstellung, einem Wettbewerb oder einer Sportveranstaltung teilnehmen. Die Teilnahme muss nachgewiesen werden, und die Tiere müssen älter als sechs Monate sein.
Reise mit einer anderen Person
Das Tier sollte zusammen mit seinem Eigentümer reisen.
Eine bevollmächtigte Person darf den Transport übernehmen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Die Reise des Eigentümers muss innerhalb von fünf Tagen vor oder nach der Reise des Tieres stattfinden.
Fahrt mit dem Auto
Die übliche Strecke von Deutschland nach Spanien führt über Frankreich und bleibt innerhalb der Europäischen Union. Eine zusätzliche tierärztliche Gesundheitsbescheinigung ist für eine normale private Fahrt nicht erforderlich.
Das Tier muss im Fahrzeug sicher transportiert werden.
Hunde sollten in einer stabilen Transportbox, mit einem geeigneten Sicherheitsgeschirr oder hinter einem festen Trenngitter reisen. Katzen und Frettchen gehören in eine geschlossene und gesicherte Transportbox.
Im Sommer darf das Tier nicht allein im geparkten Auto bleiben. In Spanien können sich Fahrzeuge innerhalb weniger Minuten lebensgefährlich aufheizen.
Reise mit Flugzeug, Bahn oder Fähre
Die Einreisebedingungen bleiben unabhängig vom Verkehrsmittel gleich:
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EU-Heimtierausweis;
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Mikrochip;
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gültige Tollwutimpfung.
Fluggesellschaften, Bahnunternehmen und Fährgesellschaften können zusätzliche Regeln festlegen. Dazu gehören bestimmte Maße für Transportboxen, Gewichtsbeschränkungen, Maulkorbpflicht oder eine vorherige Anmeldung des Tieres.
Der Tierplatz sollte vor der Buchung bestätigt werden.
Potenziell gefährliche Hunde
In Spanien gelten besondere Vorschriften für bestimmte Hunderassen. Dazu gehören unter anderem:
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Pit Bull Terrier;
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Staffordshire Bull Terrier;
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American Staffordshire Terrier;
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Rottweiler;
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Dogo Argentino;
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Fila Brasileiro;
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Tosa Inu;
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Akita Inu.
Für solche Hunde können eine behördliche Lizenz, eine Registrierung und eine Haftpflichtversicherung erforderlich sein.
In öffentlichen Bereichen müssen sie einen geeigneten Maulkorb tragen und an einer nicht ausziehbaren Leine von weniger als zwei Metern Länge geführt werden.
Regionen und Gemeinden dürfen zusätzliche Vorschriften festlegen. Halter einer gelisteten Rasse sollten die Regeln am Aufenthaltsort vor der Reise prüfen.
Checkliste vor der Abfahrt
Vor der Reise sollten folgende Punkte kontrolliert werden:
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Der EU-Heimtierausweis liegt im Original vor.
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Die Mikrochipnummer stimmt mit dem Eintrag im Ausweis überein.
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Die Tollwutimpfung ist gültig.
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Nach einer Erstimpfung sind mindestens 21 Tage vergangen.
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Das Tier ist mindestens etwa 15 Wochen alt.
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Es reisen höchstens fünf Tiere mit.
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Bei einer Begleitperson liegt eine schriftliche Vollmacht vor.
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Die Transportbedingungen des Verkehrsunternehmens wurden geprüft.
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Für gelistete Hunderassen wurden die spanischen Vorschriften geklärt.
Eine abgelaufene Tollwutimpfung lässt sich nicht am Tag vor der Abreise korrigieren. Nach der neuen Impfung beginnt häufig wieder die Wartezeit von 21 Tagen.
